Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18.November 1983 (im folgenden auch: KV 83) enthält in § 8 unter der Überschrift "Gehaltsregelung" folgende Bestimmung: "(1) Für die Einreihung in das Gehaltsschema ist die Gliederung nach § 2 maßgebend, wobei den Angestellten unter den gleichen Voraussetzungen wie den Beamten des jeweiligen Bundeslandes die Erreichung höherer Dienstklassen möglich ist. (2) Die Besoldung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. November 1979 in Kraft getretene, zwischen dem Wiener Theaterdirektorenverband und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien und freie Berufe, abgeschlossene, für alle mit Bühnendienstvertrag verpflichteten Mitglieder der Bundestheater geltende und Regelungen über Gastspiele enthaltende Kollektivvertrag (Gastspielkollektivvertrag 1979) bestimmt unter anderem folgendes: "Entschädigungen für Dienstleistungen § 4 (1) Für Arbeit... mehr lesen...