Entscheidungen zu § 14 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

TE OGH 2004/1/23 8ObA76/03i

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Entscheidung | OGH | 23.01.2004

TE OGH 2003/10/8 9ObA52/03t

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Entscheidung | OGH | 08.10.2003

TE OGH 2001/9/5 9ObA108/01z

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Entscheidung | OGH | 05.09.2001

TE OGH 2001/6/7 9ObA202/00x

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Entscheidung | OGH | 07.06.2001

TE OGH 1995/11/8 9ObA123/95

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Entscheidung | OGH | 08.11.1995

RS OGH 1995/11/8 9ObA123/95, 9ObA115/98x, 9ObA100/16w, 9ObA134/16w

Norm: ArbVG §11 Abs2ArbVG §14
Rechtssatz: 1) Für die Normwirkung eines KollV ist gemäß § 11 Abs 2 ArbVG allein der auf die Kundmachung im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" folgende Tag entscheidend. 2) Daraus folgt, daß ein später kundgemachter KollV einem später "abgeschlossenen", aber früher kundgemachten KollV materiell derogiert. (Posterioritätsprinzip bei KollV) Entscheidungstexte 9 ObA 123... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1995

TE OGH 1995/10/11 9ObA166/95

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Entscheidung | OGH | 11.10.1995

RS OGH 1995/8/18 8ObA248/95 (8ObA249/95)

Norm: ArbVG §13ArbVG §14ArbVG §17
Rechtssatz: Wurde der die bisherige kollektivvertragliche Regelung ablösende Kollektivvertrag mangels Hinterlegung und Kundmachung nicht wirksam, gilt der bisherige Kollektivvertrag, auch wenn er gemäß § 17 ArbVG beendet worden sein sollte, jedenfalls gemäß § 13 ArbVG für die von ihm vor seinem Erlöschen erfaßten Arbeitsverhältnisse weiter. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.08.1995

TE OGH 1991/4/10 09ObA38/91

Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Anspruches des Klägers auf Entlohnung für sogenannte Stillagerstunden zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Rechtsrüge des Klägers noch folgendes auszuführen: Rechtliche Beurteilung Der Kläger leitet seinen Anspruch auf Entlohnung von sogenannten Stillagerstunden nicht unm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.04.1991

RS OGH 1988/8/31 9ObA168/88, 9ObA215/89 (9ObA216/89), 9ObA38/91, 9ObA166/95, 9ObA202/00x, 9ObA108/01

Norm: ArbVG §2ArbVG §11ArbVG §14
Rechtssatz: Zur dynamischen Verweisung in KollV: Die Delegation der den Kollektivvertragsparteien durch das ArbVG - bezüglich des normativen Teiles des KollV - übertragenen Rechtssetzungsbefugnis an von ihnen verschiedene Rechtssubjekte - hier die Verfasser einer Vertragsschablone - im Wege der dynamischen Verweisung ist unzulässig. Wird der Inhalt der rezipierten, nicht entsprechend kundgemachten Regelung im Ko... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1988

TE OGH 1986/10/21 14Ob167/86 (14Ob168/86, 14Ob169/86)

Begründung: Der Kläger zu Cr 85/85 des Erstgerichtes (im folgenden: Erstkläger) war seit 21.4.1975, der Kläger zu Cr 84/85 des Erstgerichtes (im folgenden: Zweitkläger) seit 16.8.1977 und der Kläger zu Cr 83/85 des Erstgerichtes (im folgenden: Drittkläger) seit 19.5.1981 beim Beklagten beschäftigt. Die Dienstverhältnisse der Kläger endeten am 9.8.1984. Strittig blieb bisher, ob die Kläger - wie sie behaupten - ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen wurden, oder ob sie - wie der ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1986

TE OGH 1982/5/18 4Ob56/82

Der Kläger war beim beklagten Transportunternehmer seit November 1972 beschäftigt. Am 31. 8. 1980 löste der Kläger das Dienstverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs Anwendung fand, unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses vorzeitig auf. Art. XI Z 6 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs lautet: "Ansprüche des Dienstnehmers müssen innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall beim Dienstgeb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.05.1982

RS OGH 1982/5/18 4Ob56/82, 14Ob167/86 (14Ob168/86, 14Ob169/86), 9ObA123/95, 8ObA7/11d

Norm: ArbVG §14ArbVG §15
Rechtssatz: § 15 ArbVG ist eine die Kundmachungsvorschriften des § 14 ArbVG ergänzende
Norm: , die der Steigerung der Publizitätswirkung dient. Die Verletzung der den Arbeitgeber nach § 15 ArbVG treffenden Pflichten hat auf die Wirksamkeit des KollV keinen Einfluß. Wirksamkeitsvoraussetzung ist nur die Kundmachung des Abschlusses des KollV im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1982

RS OGH 1978/2/7 4Ob139/77

Norm: ArbVG §14
Rechtssatz: Fehlt einer der Parteien die Kollektivvertragsfähigkeit, so sind deren KollV keine solchen im Sinne der ArbVG und insoweit (rückwirkend) nichtig. Entscheidungstexte 4 Ob 139/77 Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 139/77 Veröff: Arb 9665 = IndS 1979,1131 = ZAS 1979,96 (mit Anmerkung von Heinrich) = DRdA 1979,208 (mit Anmerkung von Migsch) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1978

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