Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: ArbVG §121 Z3;VBG 1948 §5 Abs1 idF 1981/307;
Rechtssatz: Ein Dienstnehmer, dem auf Grund beleidigender Äußerungen gegenüber anderen Dienstnehmern vom Dienstgeber eine Verwarnung erteilt wurde und dem gleichzeitig für den Wiederholungsfall sein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis angedroht worden ist, muss sich über mögliche Konsequenzen w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §121 Z3;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Dem Dienstnehmer, dem bewusst ist, dass ihm ein Auftrag (=Weisung) zur Vernichtung von Knochen (Fleischresten) erteilt worden ist und der dieser Anordnung trotz gegebener Möglichkeit deshalb nicht nachgekommen ist, weil er sie als sachlich nicht gerechtfertigt angesehen hat, muss gegen sich g... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §121;ArbVG §122 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Begibt sich der Arbeitnehmer noch vor Ableistung zulässigerweise angeordneter Überstunden in einen Konkurrenzbetrieb des Arbeitgebers, um dort gegen Entgelt (ohne Billigung des Arbeitgebers) Arbeiten zu leisten (Schrifthauerarbeiten im Rahmen eines Steinmetzbetriebes), so erfüllt dies den Entlassungsgrund der Untreue im Dienst a... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §11;ArbVG §116;ArbVG §121 Z3;ArbVG §5 Abs3;
Rechtssatz: Der Betriebsinhaber ist zwar nicht verpflichtet, seine Verkaufsorganisation nur deshalb zu ändern, weil dadurch der Zeitaufwand eines Betriebsratsmitgliedes in seiner Funktion als Belegschaftsorgan verringert würde. In jedem Fall aber hat er ihm das Maß an Freizeit (auch bei nicht gänzlicher Freistellung) einz... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §11;ArbVG §116;ArbVG §121 Z3;ArbVG §5 Abs3;
Rechtssatz: Der Betriebsinhaber ist zwar nicht verpflichtet, seine Verkaufsorganisation nur deshalb zu ändern, weil dadurch der Zeitaufwand eines Betriebsratsmitgliedes in seiner Funktion als Belegschaftsorgan verringert würde. In jedem Fall aber hat er ihm das Maß an Freizeit (auch bei nicht gänzlicher Freistellung) einz... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §121 Z1;
Rechtssatz: Als Zustimmungsvoraussetzung nach § 121 Z 1 ArbVG genügt in bezug auf die Organisationseinheit "Betriebsabteilung" nicht eine bloße, wenn vielleicht auch bedeutsame Einschränkung; vielmehr bedarf es hier der GÄNZLICHEN STILLEGUNG der Betriebsabteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198401003... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §121 Z1;
Rechtssatz: Als Zustimmungsvoraussetzung nach § 121 Z 1 ArbVG genügt in bezug auf die Organisationseinheit "Betriebsabteilung" nicht eine bloße, wenn vielleicht auch bedeutsame Einschränkung; vielmehr bedarf es hier der GÄNZLICHEN STILLEGUNG der Betriebsabteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198401003... mehr lesen...