Der Kläger ist Mitglied des Betriebsrates im Betrieb der beklagten Partei. In dieser Eigenschaft nahm er an folgenden eintägigen Veranstaltungen teil: Am 11. Oktober 1974 an einer Informationskonferenz in Bruck/Mur, wozu der GB, Gewerkschaft der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, eingeladen hatte. Die Tagesordnung sah Kurzberichte über den Gewerkschaftstag und die Landarbeitsgesetznovelle, Aktuelles und Allfälliges vor. Gegenstand der Berichte und Erörterungen war die Vor... mehr lesen...
Norm: ArbVG §39 ArbVG §116 ArbVG §118 Abs4 ArbVG § 39 heute ArbVG § 39 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...