Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter OLWR Dr. Peter Hübner und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Betriebsrat Bord der Austrian Airlines AG, Flugbetriebsgebäude, 1300 Wien-Flughafen, vert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 27. 10. 1958 ermächtigten der Generaldirektor und der Direktor der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien (= Rechtsvorgängerin der Beklagten) die „Vorstände aller Abteilungen und Zweiganstalten", „die ihnen zugeteilten Angestellten nach Erledigung des Tagesgeschäfts von Montag bis Freitag nach 15.20 Uhr und an Samstagen nach 13.30 Uhr vom Dienst freizustellen". In diesem Schreiben gab die Direktion auch ihrer Erwartung Ausdruck, dass sie nicht ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Johannes Denk als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Arbeiterbetriebsrat der V*****, vertreten durch Dr. Vera Kremslehner und andere, Re... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungnahme durch den Antragsgegner vorgesehen. Ergänzungen des Antrages, die weitere Aufträge an den Antragsgegner zur Stellungnahme im Sinn des § 54 Abs 3 ASGG erfordern würden, sind nicht zulässig (8 ObA 52/03k; Aubauer/Kaszanits, Kollektives Klagerecht als Testprozess (§ 54 ASGG) in FS Bauer/Maier/Petrag 303 f). Ergänzungen und Berichtigungen des ursprünglichen Antrages, die für seine Zuläss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 21. 3. 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Bereits im November 1997 musste eine Produktionsstraße stillgelegt werden, sodass es in großem Umfang zu Kündigungen kam. Um sicherzustellen, dass genügend Personal anwesend ist, um die Arbeiten rechtzeitig fertig zu stellen, schloss der Betriebsrat mit der Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung, wonach Arbeitnehmer für jeden inn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erhob folgende Klagebegehren: Es werde zwischen der klagenden und den beklagten Parteien festgestellt, dass die erstbeklagte Partei schuldig ist, der durch die klagende Partei vertretenen Arbeitnehmerschaft, in eventu: den (ehemaligen) Auslandsmonteuren der erstbeklagten Partei, in eventu: der zweitbeklagten Partei) Zug um Zug... den Betrag von S 3,665.037,40 sA zu übergeben (zu zahlen), in eventu: es werde festgestellt, dass die zwei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin war seit 1. Juli 1994, die Zweitklägerin seit 2. Jänner 1995 bei der beklagten Partei als Verkäuferin beschäftigt. Gegen die Kündigung der Klägerinnen erhob der Betriebsrat Widerspruch. Auf deren Arbeitsverhältnisse war eine Betriebsvereinbarung anwendbar, die unter anderem folgende Bestimmung enthielt: "III. Sonstiges: 3. Bei einem ausdrücklichen Widerspruch des Betriebsrates gegen die beabsichtigte Kündigung wird die Kündigung nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt im wesentlichen die Feststellung, daß das zwischen ihm und der beklagten Partei seit 17. 4. 1973 aufrecht bestehende Dienstverhältnis auch nach der mit Schreiben vom 27. 8. 1997 ausgesprochenen Kündigung fortbestehe und ungeachtet des Schreibens der Beklagten vom 21. 8. 1997 ein definitives im Sinne des § 10 der Betriebsvereinbarung sei. Für den Fall der Abweisung des Feststellungsbegehrens begehrte der Kläger die "Aufhebung der Kündigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 11. 1981 bei der Beklagten angestellt; seit 1. 10. 1986 war er im Außendienst tätig. Das Dienstverhältnis wurde mit schriftlicher Vereinbarung vom 14. 2. 1996 zum 31. 3. 1996 einvernehmlich aufgelöst. § 40 der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: Paragraph 40, der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: "1) Arbeitnehmer, welche dem Kollektivvertrag für den A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.12.1986 bis zu seiner Pensionierung am 30.9.1988 Landesdirektor der Ö***** L***** Aktiengesellschaft. Mit dem am 15.1.1987 ausgefertigten Dienstvertrag wurde ihm auch ein lebenslanger Ruhebezug (Gesamtpension) zugesichert. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers anzuwenden. Mit 5.10.1991 wurden die Ö***** L***** AG und die Z***** der Gemeinde W***** zur Z***** A***** AG, nunmehr Bank... mehr lesen...
Begründung: Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen kollektivvertragsfähig (Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz, ArbVG II 54 f). Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG in dem dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.4.1939 geborene Kläger wurde von der Beklagten am 7.1.1969 als Arbeiter aufgenommen; zuletzt war er als Angestellter in der Funktion eines Abteilungsleiters tätig. Zwischen dem Angestelltenbetriebsrat und dem Arbeiterbetriebsrat einerseits und der Geschäftsführung der Beklagten andererseits wurde eine "Betriebsvereinbarung" abgeschlossen, die am 27.6.1991 im Betrieb der Beklagten ausgehängt wurde und in der es unter anderem heißt: "Erkrankte und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom klagenden Arbeiterbetriebsrat begehrten Feststellungen berechtigt sind, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom klagenden Arbeiterbetriebsrat begehrten Feststellungen berechtigt sind, zutreffend bejaht. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z4 ArbVG §109 Abs3 ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 ArbVG § 97 gültig von 01.04.2021 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2021 ArbVG § 97 gültig von 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 1.August 1981 bei der S*** Z*** G*** MBH als Chefchemiker angestellt. Mit Dienstvertrag vom 4. Jänner 1983 verpflichtete sich der Kläger, sowohl kurzfristig als auch dauernd in anderen Fabriken der Gesellschaft tätig zu sein. Als Dienstort wurde zunächst Leopoldsdorf bestimmt. Am 28.April 1987 wurde vertragsgemäß Enns als neuer Dienstort bestimmt. Zum Aufgabenkreis des Klägers gehörte an beiden Betriebsstätten die Überwachung des Betriebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bereits zur Zeit der Gründung der Beklagten im Jahre 1959, bei der diese Unternehmensteile der S*** und N*** übernahm, bestand eine Bezugstafel für die Arbeitnehmer, in der sogenannte "Überzahlungsprozentsätze" vorgesehen waren. Das Bezugsschema fand 1963 Eingang in die Arbeitsordnung für die Dienstnehmer der Beklagten und es gab bereits damals im Hinblick auf den Kollektivvertrag für die Arbeiter und Angestellten der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29 ArbVG §109 Abs3 ArbVG § 29 heute ArbVG § 29 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG § 109 heute ArbVG § 109 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von 1956 bis 1960 bei den Steirischen Gußstahlwerken eine Lehre als Maschinenschlosser absolviert und war anschließend bis 1975 im Federnwerk des genannten Unternehmens beschäftigt, das 1975 von der V*** AG übernommen wurde. Der Kläger arbeitete bis 31. Dezember 1983 im Federnwerk der V*** AG, Werk Judenburg, und war Mitglied des Betriebsrats. Seit 1.Jänner 1984 ist der Kläger bei der beklagten Partei beschäftigt und ist seit April 1984 Mitgl... mehr lesen...