Begründung: Die Klägerin war seit 15.April 1987 als Wäscherin (und nach ihren Behauptungen schon seit 3.Februar 1986 als Aushilfskraft) im Altersheim der beklagten Gemeinde beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis der Klägerin mit Schreiben vom 28.März 1989 gemäß § 32 VBG 1948 zum 31.Mai 1989 mit der
Begründung: auf, die Klägerin habe den im allgemeinen erzielbaren angemessenen Arbeitserfolg trotz Ermahnungen nicht erreicht (§ 32 Abs 2 lit c VBG 1948) und ein den Int... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekursgrund der Nichtigkeit liegt nicht vor. In ihrer Berufung wandte sich die Klägerin mit Recht dagegen, daß ihre Klagebegehren vom Erstgericht ohne Eingehen in die Sache zurückgewiesen wurden. Der Aufhebungsantrag entspricht sohin der Rechtslage, wobei es nicht darauf ankommt, ob dem Erstgericht die "Durchführung des ordentlichen Verfahrens" aufgetragen werden sollte oder nur dessen Fortsetzung. Soweit das Berufungsge... mehr lesen...