Begründung: Mit der am 4. Juli 1989 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die am 3. März 1989 von der beklagten Partei ausgesprochene Kündigung seines Dienstverhältnisses für rechtsunwirksam zu erklären, da die Kündigung sozial ungerechtfertigt sei und hiedurch wesentliche Interessen des Klägers beeinträchtigt würden. Zugleich stellte der Kläger einen Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anfechtung der Kündigung. Das ... mehr lesen...