Begründung: Der Kläger war vom 6. 4. 1998 bis 5. 10. 1998 bei der Beklagten als "Chef de Bar" auf dem Kreuzfahrtschiff M***** beschäftigt. Das Schiff steht im Eigentum der D*****GmbH, einer 100%igen Tochter der Beklagten. Geschäftsführer beider Gesellschaften, die auch gewinn- und verlustmäßig verbunden sind, ist Dr. Wolfgang L*****; weitere Geschäftsführerin der Beklagten ist seine Gattin. Die Beklagte betreibt je ein Reisebüro in Innsbruck und Wien. Sie verfügt über die Berech... mehr lesen...