Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 12.12.2018 brachte die Revisionswerberin eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.10.2018, W187 2008920-1/59E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin folgendes aus: "1. Gemäß § 30 (2) VwGG ist auf Antrag des Revisionswerbers der Revision aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem "1. Gemäß Paragraph 3... mehr lesen...