Norm: FBG §24FBG §25 Abs2HGB §8
Rechtssatz: Die sofortige Umwandlung ipso iure im Sinne des § 25 Abs 2 FBG erfolgt jedenfalls dann, wenn die Personengesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist und ihr Gewerbe etwa auf Grund einer Verpachtung aufgibt. Die Eintragung als Offene Erwerbsgesellschaft oder Kommanditerwerbsgesellschaft setzt eine entsprechende Antragstellung voraus. Das Firmenbuchgericht hat, wenn es vom Verlust der Vollkaufmannschaft ... mehr lesen...