Entscheidungen zu § 24 Abs. 3 FBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2011/7/18 6Ob129/11f

Begründung: Am 18. März 2011 ergingen gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführerin wegen Nichteinreichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 Zwangsstrafverfügungen. Dagegen erhoben die Gesellschaft und die Geschäftsführerin mit der
Begründung: Einspruch, dass aus unerklärlichen Gründen die Firmenbucheingabe vom 10. Juni 2010 von der EDV nicht an das Firmenbuch weitergeleitet worden sei. Das Erstgericht verhängte im ordentlichen Verfahren Zwangsstrafen von je 1.400 EUR. B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.07.2011

TE OGH 2009/1/15 6Ob282/08a

Begründung: Mit Beschluss vom 8. 4. 2008 erinnerte das Erstgericht die Gesellschaft an die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 30. 4. 2007 und ersuchte um dessen Einreichung binnen zwei Wochen, andernfalls gegen den Geschäftsführer das Zwangsstrafverfahren eingeleitet werden müsste. Daraufhin ersuchte eine Steuerberatungsgesellschaft namens der Gesellschaft um Fristerstreckung bis zum 31. 5. 2008, da der Antrag auf Löschung der Gesellschaft in den nächsten Tagen überre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.2009

TE OGH 2008/1/24 6Ob8/08g

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Entscheidung | OGH | 24.01.2008

RS OGH 2008/1/24 6Ob8/08g, 6Ob112/08a (6Ob113/08y), 6Ob282/08a, 6Ob129/11f, 6Ob196/11h, 6Ob60/17t

Norm: AußStrG 2005 §49 Abs3 DFBG §24 Abs3UGB §283 Abs4
Rechtssatz: Nach § 283 Abs 4 UGB und § 24 Abs 3 FBG (jeweils idF BGBl I 2006/103) ist eine verhängte Zwangsstrafe auch dann zu vollstrecken, wenn die bestrafte Person ihrer Pflicht beziehungsweise der gerichtlichen Anordnung nachgekommen ist oder deren Erfüllung unmöglich wurde. Das gilt auch dann, wenn die nachträgliche Erfüllung des aufgetragenen Verhaltens im Verfahren über ein Rechtsmit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.2008

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