Begründung: I. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien stellt, vertreten durch sein Mitglied Dr. L, aus Anlass einer bei ihm anhängigen Verwaltungsstrafssache nachstehende Anträge: "1. Prüfung des §11 Zi 1 des Bundesstatistikgesetzes, BGBl. Nr. 91/1965 idgF und Feststellung, daß diese Bestimmung verfassungswidrig ist. 2. Prüfung der §§5 Abs2 und 8 Abs1 der VO des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. N... mehr lesen...
Index: 46 Statistik46/01 Bundesstatistikgesetz 1965
Norm: BStatG §11 Z1VfGG §57 Abs1VfGG §62 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung von Anträgen des Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung einer Bestimmung des Bundesstatistikgesetzes sowie einer dazu ergangenen Verordnung hinsichtlich der Auskunftspflicht von Gewerbetreibenden von Klein- und Mittelbetrieben mangels präziser Darlegung der
Gründe: für die behauptete Verfass... mehr lesen...