Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);60/03 Kollektives Arbeitsrecht;60/04 Arbeitsrecht allgemein;66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz;
Norm: ArbVG §18 Abs2; ArbVG §18 Abs3; ArbVG §18 Abs4;ARG 1984 §9 Abs3;ARG 1984 §9 Abs4;ARG 1984 §9; ASVG §44 Abs1; ASVG §49 Abs1; ASVG §49 Abs2; B-VG Art7 Abs1;KollV Angestellte Versicherungsunternehmen Außendienst §4 Abs2 Z2;UrlaubsG 1976 §6 Abs4; ArbVG § 18 heute ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ARG 1984 §9 Abs3;ARG 1984 §9 Abs4;ASVG §49 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0113 E 3. Juli 2002
Rechtssatz: Soweit das Gesetz - ohne zwingend eine monatliche Fälligkeit der Ausgleichszahlung selbst festzulegen - ausdrücklich abweichende Berechnungsarten zur Ermittlung der Höhe des fortzuzahle... mehr lesen...
1. Am 9. September 1987 fand im Betrieb der Beschwerdeführerin eine Beitragsprüfung statt. Nach dem Endbericht des Prüfers seien unter anderem für die Berechnung des Feiertagsentgeltes gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, regelmäßig (d.h. überwiegend im Rückrechnungszeitraum) geleistete Überstunden nicht herangezogen worden. Sie seien nach Ansicht des Prüfers mit dem Durchschnittsbetrag der letzten 13 Wochen bzw. 12 Monate in das Feiertagsentgelt e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §9 Abs3;
Rechtssatz: Obwohl Feiertage von vornherein feststehen und in der Regel nicht länger als einen Tag dauern, ist § 9 Abs 3 ARG dem Ausfallsprinzip verhaftet. Das Gesetz zieht nämlich - wie die mit § 6 Abs 4 UrlaubsG und § 3 Abs 4 EFZG inhaltsgleiche Regelung zeigt - wegen der Schwierigkeiten der fiktiven Ermittlung des Entgelts bei Leistungslöhnen (hier: Üb... mehr lesen...