Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 ARG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/24 91/08/0121

Am 23. Mai 1986 fand im allgemeinen öffentlichen Krankenhaus eine Beitragsprüfung statt, anläßlich derer festgestellt wurde, daß die in der Beitragsrechnung angeführten Pflichtversicherten während der angeführten Zeiträume nicht oder unrichtig bzw. mit einem zu niedrigen Entgelt zur Sozialversicherung gemeldet gewesen seien. Aus diesem Grunde wurden mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 12. November 1986 Beiträge in Höhe von S 213.449,80 nachverrechnet. In 33 F... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1992

RS Vwgh 1992/11/24 91/08/0121

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ARG 1984 §9 Abs1;ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;EFZG §3;FeiertagsruheG 1957 §3;UrlaubsG 1976 §6 Abs1;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken dagegen, Sonntagsdienstzulagen und Feiertagsdienstzulagen, Nachtdienstzulagen und Bereitschaftsdienstzulagen bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes und K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/5 88/08/0239

1. Am 9. September 1987 fand im Betrieb der Beschwerdeführerin eine Beitragsprüfung statt. Nach dem Endbericht des Prüfers seien unter anderem für die Berechnung des Feiertagsentgeltes gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, regelmäßig (d.h. überwiegend im Rückrechnungszeitraum) geleistete Überstunden nicht herangezogen worden. Sie seien nach Ansicht des Prüfers mit dem Durchschnittsbetrag der letzten 13 Wochen bzw. 12 Monate in das Feiertagsentgelt e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.03.1991

RS Vwgh 1991/3/5 88/08/0239

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §9 Abs1;ARG 1984 §9 Abs2;
Rechtssatz: Trotz der in der Regel nur einen Tag umfassenden Ausfallszeit - der Grund, wieso § 9 ARG eine dem § 6 Abs 2 UrlaubsG bzw § 3 Abs 1 EFZG entsprechende Regelung offensichtlich nicht kennt - gilt das Ausfallsprinzip auch für § 9 Abs 1 und Abs 2 ARG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.1991

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