Begründung: Die Beklagte betreibt (ua) im Bereich des Wiener Westbahnhofs eine L*****-Filiale und im Bereich des Bahnhofs Wien-Mitte einen A*****-Markt, von dem zwei Rolltreppen zu den Bahnsteigen führen. Der A*****-Markt wurde am 12. 5. 2000 eröffnet und ist jeweils von Montag bis Samstag von 9.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 11.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Dort werden bespielte und unbespielte Tonträger, Mobiltelefone, Büromaterial etc vertrieben. Die Beklag... mehr lesen...
Norm: ARG §18 ÖffnZeitG §5 lita ARG § 18 heute ARG § 18 gültig ab 04.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 ARG § 18 gültig von 01.08.2003 bis 03.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2003 ARG § 18 gültig von 01.07.1984 bis 31.... mehr lesen...