Begründung: Der Erstbeklagte ist ein registrierter Verein, dessen Zweck ua darin besteht, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder auf dem Blumengroßmarkt I***** wahrzunehmen. Er veranstaltete bereits mehrmals sogenannte "Floristenmessen" auf dem Blumengroßmarkt I*****. Am 15.11.1992 veranstaltete er dort die "5. Gärtner- und Floristenmesse", für welche in Rundschreiben geworben wurde. Die Klägerin befaßt sich ebenso wie der Zweitbeklagte mit dem Blumeneinzelhandel.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Sie veranstaltete am 31. März und 1. April 1984 (Samstag und Sonntag) im Hotel Europa in Innsbruck, am 5. und 6. Mai 1984 (Samstag und Sonntag) im Hotel Schillerpark in Linz, am 1., 2. und 3. Juni 1984 (Freitag bis Sonntag) im Hotel Bristol in Wien und am 27., 28. und 29. Juli 1984 (gle... mehr lesen...
Norm: ARG §17 Abs4 ARG § 17 heute ARG § 17 gültig ab 01.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 ARG § 17 gültig von 31.03.1991 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 158/1991
Rechtssatz:
Bereits die Glei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellu... mehr lesen...
Norm: ARG §17 Abs4 ARG § 17 heute ARG § 17 gültig ab 01.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 ARG § 17 gültig von 31.03.1991 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 158/1991
Rechtssatz:
"Messeähnliche ... mehr lesen...