Mit zwei Straferkenntnissen des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 7. Dezember 1998 wurde die Mitbeteiligte wegen im April 1998 durch Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen in Solarien (die nicht in einer betrieblichen Einheit mit Bädern standen) begangener Übertretungen des § 3 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz (ARG) und des § 3 Abs. 2 leg.cit. bestraft. Mit zwei Straferkenntnissen des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §12a;ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;ARGV 1984 §1 Abs1;ARGV 1984 Art13 Z7;KollV Bäderbetriebe Wien 1998 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/11/0087
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Anführung der Solarien in § 4 Abs. 1 KollV Bäderbetriebe Wien 1998 ersi... mehr lesen...