Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 ARG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1990/4/24 4Ob57/90

Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben an verschiedenen Wiener Standorten den Einzelhandel mit Blumen; ein Blumengeschäft führt die Beklagte im Hause Wien 10., Laxenburgerstraße 102. An Sonn- und Feiertagen verkauft sie dort Blumen an einem im Hof dieses Hauses aufgestellten Stand. Am Geschäftslokal waren Schilder angebracht, die auf diesen Verkauf an Sonn- und Feiertagen hinwiesen. Mit der Behauptung, daß die Beklagte mit dem Offenhalten dieses Standes gegen das Arbeits... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1990

RS OGH 1990/4/24 4Ob57/90

Norm: WrARG VO §1 Abs1
Rechtssatz: Der Straßenhandel wird dann im Sinne des Pkt II Z 7 lit b der Anlage in Verbindung mit einer festen Betriebsstätte ausgeübt, wenn für das Publikum der Zusammenhang zwischen beiden Verkaufsstätten offenkundig ist, der Verkaufsstand als Ersatz für das Geschäftslokal in der Zeit, in der dieses geschlossen sein muß erscheint. Eine "bauliche Verbindung" - daß also der Verkaufsstand an die Außenmauern der festen Bet... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1990

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