Entscheidungen zu § 93 Abs. 3 ASchG

Unabhängige Verwaltungssenate

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 2003/04/03 43.18-1/2003

Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz wurde der Firma E Kunststoffrecycling GmbH die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schredderanlage sowie die Erweiterung des Lagerplatzes im Rahmen der bestehenden Betriebsanlage in W erteilt. Gegen diesen Bescheid hat das Arbeitsinspektorat Graz innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und im Wesentlichen damit begründet, dass die vom Arbeitsinspektorat G... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 03.04.2003

RS UVS Steiermark 2003/04/03 43.18-1/2003

Rechtssatz: In Bescheiden über die gewerbebehördliche Genehmigung oder Änderung einer Betriebsanlage können Auflagen vorgeschrieben werden, die entweder nur die Interessen gemäß § 74 GewO schützen, oder nach § 93 Abs 2 und 3 ASchG nur dem Arbeitnehmerschutz dienen, oder beide schutzwürdigen Interessen verfolgen. In diesem Sinne  müssen die Bescheide klarstellen, welche Auflagen sich auf welche der angeführten Bestimmungen stützen, und welche Auflagen sich auf beide Rechtsgrundlagen beziehe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 03.04.2003

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten