Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Burda über die gemeinsame Beschwerde der Frau R. L. und des Herrn H. L. gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 18.11.2015, Zl. 416964-2014, den B E S C H L U S S gefasst: I. Gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. römisch eins. Gemäß Paragraph 31, Absatz eins, VwGVG wird die Beschwerde als unzulässig , zurückgewiese... mehr lesen...