Entscheidungen zu § 69 Abs. 2 ASchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/9 97/04/0085

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. März 1997 wurde der Beschwerdeführerin die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage (Lagerhalle mit zweigeschossigem Bürogebäude) auf einem näher beschriebenen Standort unter Vorschreibung mehrerer Auflagen, u.a. der folgenden erteilt: "10. Aufgrund der unbeheizten Lagerhalle sind die Führerstände der Flurförderfahrz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1998

RS Vwgh 1998/9/9 97/04/0085

Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §12;ASchG 1994 §126 Abs2 Z2;ASchG 1994 §69 Abs2;GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 69 Abs. 2 ASchG 1994 haben die kollektiven Schutzmaßnahmen Vorrang gegenüber den persönlichen Schutzausrüstungen. Erst wenn die in Betracht kommenden Gefahren nicht durch kollektive technische Schutzmaßnahmen oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen vermieden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1998

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