Norm: ASchG §21 ASchG § 21 heute ASchG § 21 gültig ab 01.01.1999 ASchG § 21 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1998
Rechtssatz: Ein Arbeitnehmer, dem die Verantwortung für die Sicherheit von betrieblichen Einrichtungen übert... mehr lesen...