Entscheidungen zu § 14 Abs. 1 ASchG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Kärnten 2001/07/18 KUVS-979-983/5/2001

Rechtssatz: War der Beschuldigte zur vermeintlichen Tatzeit weder ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma A gewesen und war er auch nicht zum verwaltungsstrafrechtlich verantwortlichen Beauftragten für die verfahrensgegenständliche Baustelle bestellt, ist eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit nicht gegeben. Dies auch dann, wenn der Beschuldigte im Innenverhältnis für die Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich war und er zum Fil... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.07.2001

TE UVS Steiermark 2000/10/20 30.12-73/2000

Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach verkündete am 31.05.2000 gegenüber dem Vertreter des nunmehrigen Berufungswerbers das Straferkenntnis, über dessen Inhalt sich im Akt der ersten Instanz folgende Aufzeichnungen finden: Der (Die) Beschuldigte hat Der (Die) Beschuldigte hat dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: 1.) § (keine weiteren Ausführungen) 2.) § (keine weiteren Ausführungen) 3.) § (keine weiteren Ausführungen) 4.) § (keine weiteren Ausführungen)" Wegen dieser Verwaltungsüber... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.10.2000

RS UVS Steiermark 2000/10/20 30.12-73/2000

Rechtssatz: Der Tatvorwurf, wonach der Arbeitnehmer nicht über seine Tätigkeit Verpflichtung nach § 14 Abs 1 ASchG ab, wonach Arbeitgeber für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer "über Sicherheit und Gesundheitsschutz" sorgen müssen. Daher wird eine Übertretung nach § 14 Abs 1 ASchG mit diesem Tatvorwurf nicht vorgehalten. Schlagworte Unterweisung Tätigkeit Gesundheitsschutz mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.10.2000

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