IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Hannes Piccolroaz über die Beschwerde des AA, X, vertreten durch die Rechtsanwälte1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 03.10.2016, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kos... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer I. römisch eins. über die Beschwerde der Arbeitsinspektorates Y gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 18.11.2015, Zahl ****, betreffend Frau AA, X, und über die Beschwerde der Arbeitsinspektorates Y gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 18.11.2015, Zahl ****, betreffend Frau AA, römisch zehn, und II. römisch zwei. über den... mehr lesen...