Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 18. Dezember 2003 wurde der Mitbeteiligte mehrerer Übertretungen der Bauarbeiterschutzverordnung für schuldig befunden und hiefür bestraft. Der dagegen vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 21. Mai 2004 Folge, behob dieses Straferkenntnis und stellte das Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 3 VStG ein. In der Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, als Ort der Tatbegehun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §113 Abs2 Z1;ASchG 1994 §118 Abs3 idF 1995/457;ASchG 1994 §130 Z1 idF 1995/457;ASchG 1994 §161;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0321 E 5. Oktober 1989 RS 1
(Hier: "Baustelle") Stammrechtssatz Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfol... mehr lesen...