Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. November 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als Arbeitgeber und als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Ö. KG mit dem Sitz in Salzburg zu verantworten, daß von dieser, wie anläßlich einer Überprüfung am 12. Jänner 1995 durch das Arbeitsinspektorat festgestellt worden sei, a) für 52 Arbeitnehmer lediglich 29... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §86 Abs1;ASchG 1994 §108 Abs2;ASchG 1994 §27 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: § 86 Abs 1 AAV ist gemäß § 108 Abs 2 ASchG 1994 zur Gänze weiterhin (bis zur Erlassung einer diesbezüglichen Verordnung) anzuwenden. Eine "subsidiäre Geltung" gegenüber § 27 Abs 4 ASchG 1994 ist nicht gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §86 Abs1;ASchG 1994 §108 Abs2;
Rechtssatz: Auch im Rahmen eines "Schichtbetriebes" ist jedem Arbeitnehmer ein entsprechender Kasten iSd § 86 Abs 1 AAV zur Verfügung zu stellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995020605.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §86 Abs1;ASchG 1994 §108 Abs2;
Rechtssatz: Sogenannte "Hollandgarderoben" sind nicht als Kästen iSd § 86 Abs 1 AAV anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995020605.X04 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...