Entscheidungen zu § 1 Abs. 2 ASchG

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RS UVS Kärnten 1995/05/09 KUVS-K2-1769/5/94

Rechtssatz: Für die Errichtung einer entsprechenden betriebsärztlichen Betreuung in einem Betrieb von mehr als 250 Arbeitnehmer sind auch die außerhalb eines Standortes eines Betriebes gelegenen Arbeitsstellen, wie Montagestellen, Baustellen, usw als zu dem Betrieb gehörig anzusehen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.05.1995

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