Begründung: einer vom erstinstanzlichen Gutachten abweichenden Beurteilung. 2. Aktenstudium Am 28.12.2011 richtet Frau XXXXXXXX an das Bundessozialamt einen Antrag zur Beurteilung eines Impfschadens. Sie habe im Jahr 2001, 2002 die 3 c Klasse der Hauptschule 2 in XXXX besucht. Dort sei ihr eine Hepatitis-B Impfung angeboten worden. Sie habe bis zu dieser Impfung noch nie negative Nebenwirkungen nach Impfungen verspürt und deshalb das Angebot angenommen. Nach einigen Wochen hätten ... mehr lesen...