Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Republik Österreich und in Argentinien wohnhaft. Seit dem Tod ihres als Kriegsopfer versorgungsberechtigten Ehemannes bezieht sie eine Witwenrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, die als Grundrente und Zusatzrente geleistet wird. Die am römisch 40 geborene Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Republik Österreich und in Argentinien... mehr lesen...