Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom XXXX bis XXXX als Zeitsoldat beim österreichischen Bundesheer tätig und erlitt am XXXX im Zusammenhang mit einem Dienstunfall eine schwere offene Fraktur des rechten Oberschenkels mit Zerreißung der venösen und arteriellen Oberschenkelgefäße. Auf Grund zunehmender gesundheitlicher Probleme im Bereich des rechten Beines, kam es im Jahr 2005 zu einer Amputation des recht... mehr lesen...