Der Beschwerdeführer ist seit einer als Wehrmachtsangehöriger erlittenen Verwundung Kriegsblinder. Das Landesinvalidenamt erkannte ihm deshalb 1950 ab Beginn dieses Jahres eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem KOVG von 100 v.H., die Grundrente, die Pflegezulage der Stufe III als Blindenzulage sowie die Führhundzulage zu. In Stattgebung seiner Berufung wurde dem Beschwerdeführer von der Schiedskommission beim Landesinvalidenamt im Jahre 1952 ab Beginn des Jahres 1950 die Blinde... mehr lesen...