Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland (nunmehr Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) hat mit Bescheid vom 18.02.1966 dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 01.02.1966 eine Pflegezulage in Höhe der Stufe I (eins) zuerkannt. Stufe römisch eins (eins) zuerkannt. Dieser Entscheidung wurde der Bescheid des Landesinvalidenamtes WNB vom 06.02.1951 zu Grunde gelegt, mit welc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom XXXX gemäß § 18 Abs. 1 und § 51 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes (KOVG) ab 01.10.2011 eine Pflegezulage der Stufe I zuerkannt. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom römisch 40 gemäß Paragraph 18, Absatz eins und Paragraph 51, Absatz eins, des Kriegsopf... mehr lesen...