Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin XXXX wurde am 10.05.1944 bei einem Fliegerangriff am linken Bein schwer verletzt, weshalb ihr der linke Unterschenkel unterhalb des Kniegelenks amputiert werden musste. Die am römisch 40 geborene Beschwerdeführerin römisch 40 wurde am 10.05.1944 bei einem Fliegerangriff am linken Bein schwer verletzt, weshalb ihr der linke Unterschenkel unterhalb des Kniegelenks amput... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Kärnten vom 05.08.1950 wurde im Fall des Beschwerdeführers die Gesundheitsschädigung "Oberschenkelamputation links" als Dienstbeschädigung anerkannt und die gewährte Grundrente zuletzt mit Bescheid vom 29.08.1966 gemäß §§ 7, 8, 8a Abs. 2 KOVG 1957 in der damals geltenden Fassung nach dem Grad einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 90 v.H. bemessen. Mit Bescheid des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland (nunmehr Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) hat mit Bescheid vom 18.02.1966 dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 01.02.1966 eine Pflegezulage in Höhe der Stufe I (eins) zuerkannt. Stufe römisch eins (eins) zuerkannt. Dieser Entscheidung wurde der Bescheid des Landesinvalidenamtes WNB vom 06.02.1951 zu Grunde gelegt, mit welc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom XXXX gemäß § 18 Abs. 1 und § 51 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes (KOVG) ab 01.10.2011 eine Pflegezulage der Stufe I zuerkannt. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom römisch 40 gemäß Paragraph 18, Absatz eins und Paragraph 51, Absatz eins, des Kriegsopf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten hat mit dem Bescheid vom XXXX dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom XXXX eine Pflegezulage in Höher der Stufe I (eins) zuerkannt. 1. Die Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten hat mit dem Bescheid vom römisch 40 dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom römisch 40 eine Pflege... mehr lesen...