Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin XXXX wurde am 10.05.1944 bei einem Fliegerangriff am linken Bein schwer verletzt, weshalb ihr der linke Unterschenkel unterhalb des Kniegelenks amputiert werden musste. Die am römisch 40 geborene Beschwerdeführerin römisch 40 wurde am 10.05.1944 bei einem Fliegerangriff am linken Bein schwer verletzt, weshalb ihr der linke Unterschenkel unterhalb des Kniegelenks amput... mehr lesen...