Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 30.11.2013 erhob Abteilungsinspektorin XXXX gemäß § 41 Abs. 1 PVG Beschwerde an die damals zuständige Personalvertretungsaufsichtskommission beim Bundeskanzleramt wegen nicht gesetzmäßiger Geschäftsführung des XXXX (im Folgenden: Fachausschuss) durch Kontrollinspektor XXXX. Mit Schreiben vom 30.11.2013 erhob Abteilungsinspektorin römisch 40 gemäß Paragraph 41, Absatz eins, PVG Beschwerde an... mehr lesen...