IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn DH, geb. xx.xx.xxx, Adresse, U, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft I vom 16.7.2014, Zahl, wegen einer Übertretung nach dem LFG Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn DH, geb. xx.xx.xxx, Adresse, U, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft römisch eins vom... mehr lesen...