Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Österreichischen Patentamtes (Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 4) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirksamkeit vom 04.04.2010 gemäß § 141 BDG befristet für einen Zeitraum von 5 Jahren zum Präsidenten des Österreichischen Patentamtes bestellt. Der Zeitraum der befristeten E... mehr lesen...