Aus den vorgelegten Verwaltungs- und Grundbuchsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Mit dem Schreiben der Oberösterreichischen Landesregierung vom 7. November 1983 war der Gesellschaft für deren Bauvorhaben auf dem Grundstück Nr. 11/5 ihrer Liegenschaft EZ. nn1 des Grundbuches der KG. E die Gewährung eines Förderungsdarlehens gemäß § 11 Abs. 1 WFG 1968 im Betrage bis zu S 18,052.900,-- und von Annuitätenzuschüssen gemäß § 15a WFG 1968 von anfänglich jährlich bis zu S 642.656,... mehr lesen...