Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beiden Beschwerdeführer, ein Ehepaar, sind Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Reihenhauses ob der EZ XXXX , KG XXXX , XXXX . Infolge eines ERV-Antrages durch die Salzburger Landes-Hypothekenbank AG wurde die Einverleibung eines Pfandrechts in Höhe von 170.000 Euro zuzüglich der Nebengebührensicherstellung in Höhe von 34.000 Euro auf der gegenständlichen Liegenschaft antra... mehr lesen...