Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 16. September 1985 wurde der Beschwerdeführerin für die Dauer vom 1. September 1985 bis 31. August 1986 eine monatliche Wohnbeihilfe in der Höhe von S 1.789,21 bewilligt. Die Behörde ging damals antragsgemäß von einer Anzahl von drei Personen im gemeinsamen Haushalt der Beschwerdeführerin aus. Eine Veränderung in der Haushaltszugehörigkeit meldete die Beschwerdeführerin nicht. Anläßlich des Antrages auf (Weiter)- Gewährung der... mehr lesen...