Norm: ABGB §863 EIUrhG §24VerwGesG §3 Abs2 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Konkludenter Abschluß eines Werknutzungsvertrages mit der AKM durch Unterfertigung eines bei der Gewerbebehörde aufliegenden Antragsformulars. ... mehr lesen...