Der beschwerdeführende Rechtsschutzverband (RSV) ist ein nicht auf Gewinn gerichteter Verein mit dem Zweck, die den gewerberechtlich befugten Photographen und Angehörigen verwandter Berufsgruppen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte treuhändig wahrzunehmen und den Vereinsmitgliedern Rechtsschutz zu gewähren. Unter Bezugnahme auf den Bescheid der belangten Behörde vom 31. Dezember 1986 über die Erteilung einer Betriebsgenehmigung an die Verwertungsgesellschaft Bildender Küns... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/08 Urheberrecht
Norm: VerwGesG 1936 §1 Abs1;VerwGesG 1936 §28 Abs2;VerwGesG 1936 §4 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: "Im Einvernehmen" (hier: iSd § 28 Abs 2 VerwGesG) bedeutet Willensübereinstimmung der Behörden (Hinweis E 30.9.1980, 1370/80, VwSlg 10244 A/1980 und E 11.4.1984, 83/03/0283, 0284, VwSlg 11406 A/1984). Fehlt es an der erfo... mehr lesen...