Entscheidungen zu § 98 Abs. 2 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1997/7/11 1R938/96d

Begründung: Mit der angefochtenen Entscheidung wies das Erstgericht die von der Klägerin eingebrachte Klage mit der
Begründung: zurück, daß die Beklagte ihren Sitz, sohin ihren allgemeinen Gerichtsstand, in Israel habe. Die Klägerin berufe sich zwar auf den Gerichtsstand nach § 88 Abs. 2 JN ("Fakturengerichtsstand") und indiziere ein inländischen Gerichtsstand auch die inländische Gerichtsbarkeit, doch müsse zu deren
Begründung: eine hinreichende Nahebeziehung zum Inland besteh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.07.1997

RS OGH 1997/7/11 1R938/96d

Norm: JN §28 JN §98 Abs2Vollstreckungsabk Österreich - Israel BGBl 349/1968 IPRG §36 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1997

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