Norm: JN §28JN §98 Abs2Vollstreckungsabk Österreich - Israel BGBl 349/1968 IPRG §36
Rechtssatz: Der Fakturengerichtsstand indiziert die inländische Gerichtsbarkeit selbst dann nicht, wenn ein österreichischer Lieferant Waren an einen Kläger mit Sitz in Isreal geliefert und auf den Vertrag österreichisches Recht anzuwenden wäre. Dem Lieferanten ist hier die Rechtsverfolgung in Israel zumutbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...