Entscheidungen zu § 90 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/6/20 7Ob173/17t

Norm: JN §90 JN § 90 heute JN § 90 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Ein Rechtsgeschäft, das einen Binnenschifffahrtstransport betrifft, ist kein Seefrachtgeschäft im Sinn des § 90 JN. Ein Rechtsgeschäft, das einen Binnenschifffahrtstransport betrifft, ist kein Seefrachtgeschäft im Sinn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.2018

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