Entscheidungen zu § 76 Abs. 2 JN

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1982/3/18 B46/80

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsangehöriger. Er hat am 31. Oktober 1964 vor dem Pfarramt der Stefanskirche in Stockholm mit einer schwedischen Staatsangehörigen die Ehe geschlossen. Der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten war bis 1970 Schweden. Im Jahre 1970 kehrte der Beschwerdeführer nach Österreich zurück und wohnt seither im Inland. Mit Urteil des Amtsgerichtes Land Uppsala-Nord vom 25. August 1971 wurde diese Ehe rechtskr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 18.03.1982

RS Vfgh 1982/3/18 B46/80

Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBG vom 03.05.74, BGBl 283, mit dem die JN geändert wird ArtIIJN §76 Abs2
Rechtssatz: Bundesgesetz vom 3. Mai 1974, BGBl. 283; keine Bedenken gegen ArtII; Nichtanerkennung eines ausländischen Scheidungsurteiles; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 18.03.1982

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