Der in Österreich wohnende Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung eines Betrages von 28 778 S samt Anhang und brachte zur Begründung: seines Begehrens vor, der Beklagte habe bei ihm mit Schreiben vom 20. April 1976 Planungsarbeiten betreffend die Errichtung eines Ferienhauses in Auftrag gegeben; er, Kläger, habe die geforderten Planungsunterlagen mit Schreiben vom 12. Juni 1976 dem Beklagten übersendet. Mit Schreiben vom 2. Juli 1976 habe ihn der Beklagte ersucht, die erforderliche... mehr lesen...