Entscheidungen zu § 60 Abs. 4 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1951/11/28 3Ob653/51

Norm: JN §60 Abs4
Rechtssatz: Eine Änderung der Bewertung des Streitgegenstandes während des Verfahrens ist nicht zulässig. Die Behauptung, die Wertangabe in der Klage wäre nur als Grundlage für die Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren gedacht gewesen, ist unbeachtlich. Entscheidungstexte 3 Ob 653/51 Entscheidungstext OGH 28.11.1951 3 Ob 653/51 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1951

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