Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin) begehrt das Urteil, 1.) es werde festgestellt, daß die Forderung der beklagten und gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagte) von S 19.382,40 aufgrund des Kostenbestimmungsbeschlusses des Landesgerichtes Innsbruck vom 20.9.1991, 3 a R 441, 461/91, durch Aufrechnung erloschen sei, und 2.) die Beklagte habe es zu unterlassen, aufgrund des angeführten Kostenbestimmungsbeschlusses gegen die Klägerin ein Exekutionsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den von der Beklagten beim Bezirksgericht Mattersburg gegen Dkfm.Anton O*** und Marliese O*** zur Sicherung von S 310.000,-- samt Nebengebühren (E 787/84), gegen Albin S*** und Marliese O*** zur Hereinbringung von S 14.500,-- samt Nebengebühren (E 953/84) und gegen Johann G***, die O*** & CO.KG UND Marliese O*** zur Sicherung von S 200.000,-- samt Nebengebühren (E 869/84) geführten Fahrnisexekutionen wurden am 5.April 1984 die als Postzahlen 1 bis 12 de... mehr lesen...