Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Pappwaren; sie befaßt sich auch mit der Entwicklung sogenannter Mulch-Kartons ("Mulch" = Bodenabdeckung zum Pflanzenschutz im Obst-, Wein-, Gemüse- und Landschaftsbau: Brockhaus, Enzyklopädie19, Stichwort: Mulch). Zu diesem Zweck hat sie solche Produkte bereits zur Erprobung an Forst-, Weinbau-, Obstbau- und Gartenbaubetriebe abgegeben; sie plant, diese Produkte in der Folge auf den Markt zu bringen. Der Beklagte vertreibt einen Mulch-Kart... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter der S*** S***. Die Beklagten, die sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zusammengeschlossen haben, sind Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur "Betreuung von Reisenden bei der Ausübung des Wintersportes". Die Beklagten werben für ihre Tätigkeit mit einem Faltsprospekt, dessen wesentlicher Inhalt sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache ausgeführt ist. Der für die Saison 1984/85 verwendete Prospekt der Beklagten (Beilage... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs1JN §56 Abs2
Rechtssatz: Eine nachträgliche Änderung des vom Kläger nach § 56 Abs 2 JN angegebenen Streitwertes ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 491/52 Entscheidungstext OGH 16.06.1952 1 Ob 491/52 Veröff: SZ 25/172 4 Ob 372/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 4 Ob 372/87 Beisatz: Auch auf Bewertung nur s... mehr lesen...