Begründung: Das Landesgericht Linz hat mit seinem Beschluss vom 10. 6. 2010, GZ 13 T 36/10d-6, ausgesprochen, dass der Antrag des Antragstellers auf Kraftloserklärung des im
Spruch: bezeichneten und von der „Filiale *****“ ausgegebenen Sparbuchs wegen örtlicher Unzuständigkeit dieses Gerichts gemäß § 44 JN dem Landesgericht Wiener Neustadt überwiesen wird. Das Landesgericht Wiener Neustadt hat hierauf mit Beschluss vom 18. 6. 2010, GZ 1 T 113/10w-10, die örtliche Unzuständigkeit dies... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der beim Bezirksgericht Graz-Ost eingebrachten Klage von den Beklagten, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Sprengel dieses Gerichts haben, die Zahlung des Preises eines Inserats. Das Bezirksgericht Graz-Ost wies mit Beschluss vom 17. 3. 2009 die Klage sofort wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück, weil nach den Angaben in der Klage Linz als Gerichtsstand vereinbart worden sei. Aufgrund des Antrags der Klägerin, die Rechtssache an das nicht of... mehr lesen...
Begründung: Am 2. 4. 2009 beantragte die Bundespolizeidirektion Wien unter Berufung auf § 11 AVG iVm § 109 JN beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien die Bestellung eines Kurators für den Verein K*****. Der Verein habe letztmalig am 7. 2. 2007 organschaftliche Vertreter bestellt, deren Funktionsperiode mit 6. 2. 2009 abgelaufen sei. Damit sei die Handlungsfähigkeit des Vereins erloschen. Nach den von der Vereinsbehörde geführten Erhebungen übe der Verein seit längerem keine Tätigkeit ... mehr lesen...